
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung einer Psychotherapie. Diese richten sich danach, wie Sie versichert sind und ob Sie die Kosten selbst übernehmen möchten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für die Sprechstunde und die diagnostische Abklärung werden übernommen. Liegt die Indikation für eine ambulante Psychotherapie vor, kann gemeinsam ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung gestellt werden.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Die Therapiekosten werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt (z.B. bei einer Trauma-Folge-Störung durch einen Arbeitsunfall). Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, gilt die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Honorargrundlage.
Die Kosten für Coaching, psychologische Beratung und Paartherapie werden von den Krankenversicherungen nicht übernommen und privat getragen. Gerne informiere ich Sie im ersten telefonischen Kontakt über die Konditionen.